ドイツ学生ビザ1 ドイツ法条文と日本語訳

ドイツ学生ビザについて 1
ここではドイツ滞在法にある「大学」、「語学学校」に関係のある条項とその翻訳をあげます。

第3節 教育目的の滞在

第16条 大学における学習;語学コース;学校への通学

(1) Einem Auslaender kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Sprachkurse sowie den Besuch eines Studienkollegs (studienvorbereitende Massnahmen). Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Ausl?nder von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist; eine bedingte Zulassung ist ausreichend. Ein Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache wird nicht verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits beruecksichtigt worden sind oder durch studienvorbereitende Ma?nahmen erworben werden sollen. Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis fuer ein Studium betraegt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Massnahmen zwei Jahre nicht ueberschreiten; sie kann verlaengert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
(1)  外国人には、国(州)立大学もしくは国(州)に認可された大学又は
これに相当する教育機関における学習を目的として
滞在許可を与えることができる。
大学における学習の滞在目的には、学習準備のための語学講習及び
Studienkolleg への通学(学習準備措置)も含む。
Studium(大学での勉学)を目的とする滞在許可は、外国人が教育機関により
[入学を]許可されている場合に限り付与することを許されるが、
条件付きの許可でも足りる。許可決定の際に既に語学力が考慮された場合、
もしくは学習準備措置により習得されるべき場合には、教育で用いられる
語学力に関する証明は、これを求められない。Studium(大学における学習)を
目的とする滞在許可の最初の付与及び延長の有効期間は少なくとも1年とし、
Studium(大学での勉学)及び学習準備措置については2年を超えないものとする。
しかし、滞在目的が達成されていない場合で適当な期間内に達成可能なときは、延長できる。



(1a) Einem Auslaender kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf hoechstens neun Monate betragen.
(1a)  外国人には、Studiumを志願する目的でも滞在許可を付与することができる。
Studienbewerber(入学志願者)としての滞在は、最高9ヶ月まで許される。



(2) Waehrend des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis fuer einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlaengert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
(2)  第1項に基づく滞在中は、他の滞在目的の滞在許可は、
法律上の請求権がない限り、原則として、付与も延長もされしない。
第9条の規定は、適用しない。



(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausuebung einer Beschaeftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht ueberschreiten darf, sowie zur Ausuebung studentischer Nebentaetigkeiten. Dies gilt nicht waehrend des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Massnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.
(3)  滞在許可は、合計で年間90日、又は半日労働で180日を超えない限りでの
雇用による労働、及び学業に関わる副業の権利を保障する。
これは、学習準備措置のために滞在する場合の1年目には適用しない。
ただし休暇期間及び第1a項に規定する滞在の場合を除く。



(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19 und 21 von Ausl?ndern besetzt werden darf, verlaengert werden. Absatz 3 gilt entsprechend. § 9 findet keine Anwendung.
(4)  Studiumを(合格)修了した後は、そのStudiumの修了にふさわしく、
なおかつ第18条、第19条及び第21条において外国人に就労が許されている職を探す目的で、
1年まで滞在許可を延長することができる。
第3項の規定が相応に適用される。第9条の規定は適用しない。



(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefaellen fuer den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.
(5)  外国人には、大学への入学準備を目的としない語学講習に参加するため、
及び例外的に学校通学のために、滞在許可を付与することができる。
第2項の規定を準用する。



以下、6項、7項と続きますが、需要が限られているのでとりあえずは省略します。

法文参照
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#16
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*(4)の期間が変更されていたことに最近(2013年)気付きました。18ヶ月までになっています。


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